Pflegeteam Peine

...weil´s zu Hause am schönsten ist...

Was kommt im Pflegefall auf Sie und Ihre Angehörigen zu?

Der Pflegefall tritt ein – wer muss zahlen? Was zahlt die Pflegekasse im Pflegefall, der Ehepartner, die Kinder oder die Enkel? Wann muss gezahlt werden? Haben Angehörige im Pflegefall neue Rechte? Was passiert mit dem Haus im Pflegefall?

Diese Fragen verunsichern. Wir geben keine Rechtsberatung, legen Ihnen als einen ersten Schritt jedoch dieses ans Herz: 

Denken Sie rechtzeitig an 

  • Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • eine zusätzliche      private Absicherung für den Krankheits- oder Pflegefall
  • oder auch      eventuell an die Möglichkeit einer Organspende.

In allen anderen Fällen, in denen es um Anträge bei der Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung geht, um Kostenübernahmen für Hilfsmittel etc., stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. 

Wir bieten Ihnen:

  • Umfangreiche Klärung aller      Fragen zur Pflegeversicherung
  • Hilfe bei der Antragstellung      bei den Kostenträgern
  • Kostenlose Beratung zu allen      Fragen rund um Pflege und Betreuung
  • Pflegeberatungseinsatz gemäß §      37,3 SGB XI
  • deutsche, russische und      polnische Muttersprache

 


Pflegegrade - Antragsstellung & Finanzierung:
Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung bei der Antragstellung und bei Fragen zur Finanzierung. Sie können sich beim Sozialdienst des Krankenhauses oder Ihrer Kranken- und Pflegekasse beraten lassen und dort einen Antrag auf eine Pflegegrad stellen. Der Pflegegradantrag ist – abhängig von Ihrer Krankenkasse – unterschiedlich aufwendig gestaltet. 

 

Im Großen und Ganzen kommt jetzt das auf Sie zu:

  1. Sie werden aufgefordert, eine      Woche lang ein sogenanntes „Pflegetagebuch“ zu führen.
         Dieses dient dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)      zur Einschätzung der Stufe Ihrer Bedürftigkeit
  2. Jetzt wird’s aufwendiger:
         Sie sind gehalten, alle sogenannten relevanten Tätigkeiten im Bereich      der Aktivitäten des täglichen Lebens aufzuführen. Gemeint sind      tatsächlich nur diejenigen, die eine Pflegeperson tagsüber und nachts      durchgeführt, unterstützt oder überwacht hat. 

Die Angaben erfolgen in Minuten, da sich die Pflegegrade anhand des zeitlichen Aufwandes ergeben, die eine bedürftige Person gepflegt werden muss.

 

Gern unterstützen wir Sie dabei!

 


Serviceleistungen

Unser regionales Kompetenznetzwerk ist groß: So können wir Ihnen bei der Suche nach Dienstleistern helfen, wie z. B.

  • Friseur
  • Fußpflege
  • Essen auf Rädern
  • Lymphdrainage
  • Logopädie
  • Krankengymnastik /      Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • handwerkliche      Hausmeister-Dienste
  • Fahrdienste u.v.m.

Vermittlung von Pflegemitteln

Wir kümmern uns darum, dass Sie optimale Pflege- oder Hilfsmittel für Ihre Versorgung erhalten, z.B. 

 

  • Alltagshilfen, wie z. B.      Trinkhilfen, Öffner etc.
  • Pflegebetten
  • Toilettensitzerhöhungen
  • Duschhocker
  • Treppenlifte
  • Rollstühle, Rollatoren      etc. 

Die Antragstellung bei der Pflegekasse überlassen Sie gern uns.

 

 


Hausnotruf

Wir kümmern uns um die Installation eines Notruftelefons: 

Dank des mobilen Hausnotrufgerätes sind Sie jederzeit in der Lage, in kritischen Situationen lieber  einmal zu viel als einmal zu wenig Ihren Notruf per Knopfdruck abzusetzen. Denn manchmal zählt jede Minute, z. B. bei einem Schlaganfall.